Grazer Krampuslauf

Graz Graz Steiermark

Sonntag, 08. November 2026

Noch Größer, Spektakulärer und Spannender!

Die Dunkelheit kommt früher nach Graz.

Und mit ihr etwas, das man nicht aufhalten kann.

Am 08. November 2026 durchbrechen die Krampusse die gewohnte Ordnung. Früher als je zuvor erfüllen donnernde Schritte, lodernde Flammen und unheimliche Masken die Straßen. Eine Entscheidung, geboren aus Notwendigkeit – Bauarbeiten und Terminkollisionen lassen uns keine Wahl. Doch eines lassen wir uns nicht nehmen:

Das Brauchtum.

 Denn Tradition fragt nicht nach dem Datum.
Sie lebt in jedem Schritt, in jedem Funken, in jedem Herzschlag dieser Nacht. Wenn die ersten Glocken erklingen und das Feuer die Dunkelheit zerreißt, gibt es kein Zurück mehr. Graz wird zum Schauplatz einer uralten Kraft – roh, intensiv und unverfälscht.

„Wir sind das Brauchtum – und wir leben es weiter.“

 Seien Sie dabei, wenn eine Nacht entsteht, die sich nicht an Regeln hält – sondern sie neu schreibt.

08.11.2026 – Grazer Krampuslauf

Früher. Wilder. Unvergesslich.

Infos zu Verkaufsständen usw. gerne an Wolfgang Sorger office@event-in-graz.at

Karten in allen Raikafilielane und Öticket (Siehe nachfolgenden Link). Kinder bis 12 Jahre EUR 3,- Erwachsene,  EUR 5,- (zzg. gegebenefalls Systemgebühr bei Öticket)

Tickets für Grazer Krampuslauf 2026 in GRAZ am 08.11.2026 14:00 - Karmeliterplatz GRAZ

Hausordnung

Diese Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und einem respektvollen Miteinander während des Krampuslaufs in Graz. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen Besucherinnen und Besucher diese Hausordnung an.

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für sämtliche Besucherinnen und Besucher im gesamten gekennzeichneten Veranstaltungsbereich sowie in allen dazugehörigen Zugangs-, Warte- und Zuschauerzonen.

Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordner- und Sicherheitspersonals sowie der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettung ist unverzüglich Folge zu leisten.

2. Zutritt zum Veranstaltungsgelände

Der Zutritt darf nur über die vorgesehenen Zugänge erfolgen.

Der Veranstalter bzw. das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Personen und mitgeführte Gegenstände im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren und bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Zutritt zu verweigern.

Personen, die offensichtlich stark alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen, aggressives Verhalten zeigen oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, kann der Zutritt verweigert werden.

3. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände

  • Messer, Schlaggegenstände und sonstige gefährliche Gegenstände

  • Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände und explosive Stoffe

  • Glasflaschen und sonstige zerbrechliche Behälter

  • Reizgas, Pfefferspray und vergleichbare Gegenstände

  • leicht entzündliche Stoffe

  • Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verwendung andere Personen gefährden können

  • Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters

Das Sicherheitspersonal kann zusätzlich Gegenstände untersagen, wenn von diesen im konkreten Fall eine Gefährdung ausgehen kann.

4. Verhalten während der Veranstaltung

Alle Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert, belästigt oder verletzt werden.

Insbesondere ist es untersagt:

  • Absperrungen zu übersteigen oder zu verschieben

  • Laufstrecken, Auftrittsbereiche, Sicherheitszonen oder Einsatzwege zu betreten

  • Krampusdarsteller, Begleitpersonen, Mitarbeitende oder andere Besucher zu bedrängen, festzuhalten oder tätlich anzugreifen

  • Gegenstände auf Personen oder in die Laufstrecke zu werfen

  • Rettungs-, Flucht- und Verkehrswege zu blockieren

  • auf Absperrgitter, Laternen, Mauern, Dächer, Bäume oder sonstige nicht dafür vorgesehene Einrichtungen zu klettern

  • mutwillig Einrichtungen, Dekorationen oder Eigentum Dritter zu beschädigen

  • rassistische, diskriminierende, extremistische oder gewaltverherrlichende Parolen, Symbole oder Handlungen zu zeigen

5. Abstand zu den Krampusgruppen

Besucherinnen und Besucher haben ausreichenden Abstand zu den teilnehmenden Krampusgruppen und deren Begleitpersonen einzuhalten.

Das eigenmächtige Betreten der Laufstrecke sowie körperliche Provokationen gegenüber den Darstellerinnen und Darstellern sind untersagt.

Eltern und Aufsichtspersonen werden gebeten, insbesondere auf Kinder zu achten und ausreichend Abstand zu den Krampusgruppen zu halten.

6. Kinder und Jugendliche

Kinder dürfen sich nur unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.

Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Personen tragen die Verantwortung für die ihnen anvertrauten Minderjährigen.

Aufgrund der Lautstärke, der Masken, des Gedränges und der intensiven Darstellungen kann die Veranstaltung für Kleinkinder oder besonders empfindliche Personen belastend sein.

7. Alkohol und sonstige berauschende Mittel

Alkohol darf nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen konsumiert werden.

Die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige ist untersagt.

Der Konsum, Besitz oder Handel mit illegalen Suchtmitteln ist verboten.

8. Flucht- und Rettungswege

Flucht-, Rettungs- und Zufahrtswege sind jederzeit freizuhalten.

Bei Gefahrensituationen sind die Durchsagen und Anweisungen des Veranstalters und der Einsatzkräfte zu beachten.

Im Fall einer Räumung ist das Veranstaltungsgelände ruhig und über die gekennzeichneten Wege zu verlassen.

9. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, sofern dadurch weder der Veranstaltungsablauf noch andere Personen beeinträchtigt werden und die geltenden Persönlichkeits- und Datenschutzrechte beachtet werden.

Gewerbliche oder professionelle Aufnahmen können einer vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter bedürfen.

Besucherinnen und Besucher nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder beauftragte Medienvertreter angefertigt werden können. Die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Informationen sind gesondert bekannt zu geben.

10. Tiere

Das Mitbringen von Tieren sollte aufgrund der hohen Lautstärke, der Menschenmengen und der Krampusdarstellungen nach Möglichkeit vermieden werden.

Sofern Tiere zugelassen sind, müssen sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geführt und beaufsichtigt werden. Assistenzhunde sind von allgemeinen Tierbeschränkungen ausgenommen.

11. Sauberkeit und Umweltschutz

Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Das mutwillige Verunreinigen des Veranstaltungsgeländes ist untersagt.

12. Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen ausgeübt.

Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, Anweisungen nicht befolgen oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

Bei schweren Verstößen können zusätzlich die zuständigen Behörden verständigt und weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

13. Haftung

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung.

Für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten von Besucherinnen und Besuchern verursacht werden, haften die jeweiligen Verursacher.

Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.

14. Änderungen und besondere Anordnungen

Der Veranstalter behält sich vor, diese Hausordnung aus Sicherheits-, behördlichen oder organisatorischen Gründen zu ergänzen oder anzupassen.

Aktuelle Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der Behörden haben im Veranstaltungsfall Vorrang.

Wir ersuchen alle Besucherinnen und Besucher um gegenseitige Rücksichtnahme und um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, damit der Krampuslauf für alle Beteiligten sicher und stimmungsvoll durchgeführt werden kann."